EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN
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WICHTIGE ADRESSEN

ZIVILSTANDSAMT OBERLAND OST

- Familienschein
- Familienausweis
- Personenstandsausweis
- Trauungsurkunden
- Bestätigung einer Kindesanerkennung
​- Beurkundung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages
- Bürgerrechtsausweis

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+41 31 635 43 40
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ÖREB-Kataster

Befindet sich ein Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Ist ein Grundstück mit Altlasten belastet? Welche Lärmschutzmassnahmen müssen ergriffen werden? Welche Baulinien gelten?

​​Die Antwort darauf liefert der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. 

Die wichtigsten Informationen zum Gebrauch des ÖREB-Kataster können dem Flyer oder Video entnommen werden. Zudem kann der ÖREB-Kataster über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Der ÖREB-Kataster bietet die Möglichkeit ein PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften zu erstellen. 

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KANTONSTIERARZT

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Reto Wyss: +41 31 633 52 70
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WILDHÜTER

Die Wildhüter der Regionen sind bei Fragen rund um Wildtiere und Vögel täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:
+41 800 940 100.  Von 19:00 bis 07:00 Uhr werden Personen, welche die Wildhut über diese Telefonnummer kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet.
Für die direkte Wahl zum zuständigen Wildhüter bitte nach Wahl der Hauptnummer die Ansage abwarten und die Ziffern der Nachwahl - für Guttannen: 3 4 3 2 - anschliessend nicht zu schnell wählen.

Vorgehen bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier
  1. Warnblinker einschalten und anhalten
  2. Unfallstelle mit Pannendreieck sichern
  3. Polizei oder den zuständigen Wildhüter benachrichtigen
  4. Sich dem Wildtier auf keinen Fall nähern, weil Wildtiere dadurch zusätzlichem Stress ausgesetzt sind und die Flucht ergreifen wollen
  5. Auf den Wildhüter oder die Polizei warten
Hinweis Sie machen sich strafbar, wenn Sie den Vorfall nicht melden. Angefahrene Tiere müssen gesucht und von ihren Leiden durch den Wildhüter oder die Polizei erlöst werden.
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+41 800 940 100

JAGD

Jägerverein Oberhasli 
Hans Rufibach

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+41 79 480 89 67
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KADAVERSTELLE SCHLACHTHAUS MEIRINGEN

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+41 33 971 14 98
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Notfälle: +41 78 686 43 11

REVIERFÖRSTER

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Martin Haider: +41 79 699 45 78

FEUERAUFSEHER

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Urs von Bergen: +41 79 330 97 30

LERNFAHRAUSWEIS

Der nachfolgende Link führt Sie direkt zur Erfassungsseite, über welche Sie das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises, respektive die Zulassung zur theoretischen Führerprüfung ausfüllen können.
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Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 11.00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: ganzer Tag geschlossen
Mittwoch: 08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.00 Uhr

Einwohnergemeinde Guttannen, Plätzli 186, CH-3864 Guttannen
info@guttannen.ch +41 33 973 13 33  

Datenschutz / Impressum

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